Ministerin Simonet möchte Flexi-Jobs auf Selbstständige ausweiten
Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 ermöglichen Flexi-Jobs Arbeitnehmern, eine Nebenbeschäftigung unter steuerlich und sozialversicherungsrechtlich vorteilhaften Bedingungen auszuüben, sofern sie bei einem belgischen Arbeitgeber mindestens zu 4/5 einer Vollzeitstelle beschäftigt sind. Dieses System erfreut sich sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern wachsender Beliebtheit.
Vor kurzem hat die Föderalregierung zudem beschlossen, das System erheblich auszuweiten, indem sie die Flexi-Jobs für alle Branchen öffnet. Gleichzeitig wurden die Einkommensobergrenzen angehoben – von rund 12.000 Euro auf knapp 18.000 Euro pro Jahr –, um den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts besser gerecht zu werden und die Kaufkraft zu stärken.
Vor diesem Hintergrund möchte die Ministerin für Mittelstand, Selbstständige und KMU, Eléonore Simonet, einen Schritt weitergehen und auch Selbstständigen den Zugang zu dieser Regelung ermöglichen.
„Selbstständige sind eine tragende Säule unserer Wirtschaft. Es ist nur logisch, dass auch sie von einem flexiblen System profitieren können, das es ihnen ermöglicht, ihr Einkommen aufzubessern, insbesondere in Zeiten geringerer Geschäftstätigkeit“, betont die Ministerin.
Eine solche Ausweitung würde es Selbstständigen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, als Flexi-Jobber ein Zusatzeinkommen zu erzielen und dabei von einer vorteilhaften Steuerregelung zu profitieren.
In diesem Zusammenhang hat die Ministerin den Allgemeinen geschäftsführenden Ausschuss für das Sozialstatut der Selbständigen um eine Stellungnahme ersucht, dieser hat diese Entwicklung befürwortet.
Die Ausweitung der Flexi-Jobs auf Selbstständige bietet mehrere Vorteile:
-
eine zusätzliche Einkommensquelle, wenn die selbstständige Tätigkeit nachlässt;
-
die Erfüllung eines konkreten Praxisbedarfs, da bestimmte Selbstständige ihren Kollegen auf flexible und rechtskonforme Weise unter die Arme greifen möchten;
-
die Stärkung des Arbeitsmarkts durch Erschließung zusätzlicher Arbeitskräftereserven;
-
die Beseitigung einer bestehenden Ungleichbehandlung zwischen Angestellten und Selbstständigen.
Diese Öffnung würde jedoch ausschließlich hauptberuflich Selbstständige sowie mithelfende Ehepartner betreffen, und das Arbeitsvolumen wäre auf maximal 480 Stunden pro Jahr begrenzt.
„Diese Reform zielt darauf ab, den Unternehmern mehr Flexibilität, mehr Gerechtigkeit und mehr Chancen zu bieten. Sie ist eine konkrete Antwort auf die Realitäten vor Ort und auf die Erwartungen, die von vielen Selbstständigen geäußert wurden“, fügt Eléonore Simonet hinzu.
Die Ministerin erklärt, dass sie einen konkreten Vorschlag unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Sozialstatuts der Selbstständigen vorlegen werde.
Gestützt auf diese positive Stellungnahme wird die Ministerin der Regierung in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, um diese Ausweitung umzusetzen.