„Fachhandwerker“: eine neue Anerkennung für die Berufe im Bereich der Gastronomie
Anlässlich der Messe Horecatel, die vom 8. bis 11. März im WEX in Marche-en-Famenne stattfand, gab die Ministerin für Selbstständige, Eléonore SIMONET, die Einführung eines neuen Status für Fachhandwerker bekannt. Seit 2016 verfügen Handwerker über eine offizielle gesetzliche Anerkennung. Derzeit besitzen 2.852 Fachleute den Status als „zertifizierter Handwerker”, und ihre Zahl steigt stetig.
Die Ministerin für Selbstständige kündigt heute die Einführung einer zweiten Zertifizierungsstufe für Berufe, die in der Gastronomiebranche tätig sind, an. Eléonore SIMONET, Ministerin für Mittelstand, Selbstständige und KMU: „Diese besonderen Anerkennungen tragen den konkreten Erwartungen der Handwerker im Gastronomiebereich Rechnung und zielen darauf ab, den Verbrauchern mehr Transparenz hinsichtlich des für jeden Beruf spezifischen Know-hows zu bieten. Zehn Jahre nach der Einführung des Status als zertifizierter Handwerker gehen wir nun einen Schritt weiter in Richtung Professionalisierung des Sektors.“
Hier einige Beispiele für Berufe, die unter der Bezeichnung „Fachhandwerker” anerkannt und zertifiziert werden können:
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Restaurantbetreiber, Caterer, Pizzabäcker...
- Bäckerei: Bäcker, Konditor, Eishersteller, Chocolatier, Confiseur...
- Metzgerei: Metzger, Fleischer, Traiteur, Wurstwarenhersteller…
Die Anerkennung wird von Fachkollegen vergeben. Die verschiedenen anerkannten Berufsverbände werden daher jeweils ein spezifisches Lastenheft für jeden Berufsverband vorlegen, um die begehrte Zertifizierung zu erhalten.
Die Fähigkeiten, die durch diese Bezeichnung besonders hervorgehoben werden, umfassen insbesondere die fachliche Beherrschung des Handwerks, die Achtung regionaler Produkte und Herkunftsbezeichnungen, die Qualität der den Verbrauchern angebotenen Produkte und Zubereitungen, die Einhaltung von Hygienestandards und guten Arbeitspraktiken, eine überwiegend hauseigene Produktion, usw.
Näheres hierzu:
Die gesetzliche Anerkennung des Handwerkers | FÖD Wirtschaft (in französischer Sprache)