Erleichterter Zugang zum Statut des Studenten mit selbständiger Tätigkeit ab dem 1. Oktober
Die von der Ministerin für Mittelstand, KMU und Selbstständige, Eléonore SIMONET, vorangetriebene Reform des Statuts des Studenten mit selbständiger Tätigkeit tritt am 1. Oktober in Kraft. Ziel: eine attraktivere und flexiblere Gestaltung dieses Statuts.
Um das selbstständige Unternehmertum unter jungen Menschen zu fördern, wurde 2017 das Statut des „Studenten mit selbständiger Tätigkeit“ eingeführt. Dieses Statut ermöglicht es den Studenten mit selbständiger Tätigkeit von einer vorteilhaften Sozialversicherungsregelung zu profitieren, sofern ihr Einkommen unter einem bestimmten Grenzbetrag bleibt.
Eléonore SIMONET : „Der Statut ist attraktiv, da derzeit mehr als 10.000 Studierende davon profitieren, aber es musste modernisiert, flexibler und zugänglicher gestaltet werden. Einige Verwaltungsschritte waren aufwändig und unnötig. Studenten mit selbständiger Tätigkeit sind die Unternehmer von morgen; wir müssen ihnen den Zugang zu diesem Statut erleichtern und administrative Hürden aus dem Weg räumen. Die auf 25 Jahre festgelegte Altersgrenze hat bestimmte Studierende benachteiligt.“
Entsprechend den Vorgaben ihres im vergangenen Januar angekündigten KMU-Plans hat die Ministerin folgende Erleichterungen beschlossen:
- Die Altersgrenze von 25 Jahren wird abgeschafft. Der Studierende kann sein Studium abschließen und dabei das Statut des Studenten mit selbständiger Tätigkeit beibehalten, auch wenn er das 25. Lebensjahr überschritten hat.
- Die Aufhebung der Verpflichtung, zu Beginn des Schul- oder Studienjahres eine eidesstattliche Erklärung über den Besuch des Unterrichts vorzulegen.
- Die Möglichkeit für interessierte Studierende, während des Trimesters, in dem sie ihren Abschluss erwerben, das Statut des Studenten mit selbständiger Tätigkeit beizubehalten. Diese Erleichterung gilt für Studierende, die ihren Abschluss außerhalb der üblichen Zeiten von Juni bis September erwerben. Künftig können diese Studierende das Statut des Studenten mit selbständiger Tätigkeit während des Semesters, in dem sie ihren Abschluss erwerben, beibehalten, auch wenn sie die studienbezogenen Kriterien nicht für das gesamte Semester erfüllen.
- Die Situation der Studierenden, die für weniger als 27 Credits (oder 17 Unterrichtsstunden) eingeschrieben sind, aber eine Abschlussarbeit schreiben, wurde geklärt. Sie können dieses Statut während des Zeitraums der Abschlussarbeit (maximal ein Jahr) beibehalten.
- Die Abschaffung der Möglichkeit, einen alternativen Nachweis bezüglich der Voraussetzung einer regelmäßigen Teilnahme am Unterricht im Falle der Begleitung im Rahmen eines unternehmerischen Projekts zu erbringen. Eine Einschreibebescheinigung, die über das Studentenportal der jeweiligen Bildungseinrichtung abgerufen werden kann, reicht aus.
Die Änderungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.