Brände im Hohen Venn: erleichternde Maßnahmen für Selbstständige und KMU

Die Ministerin für Selbstständige und KMU, Eléonore SIMONET, hat ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem Zahlungserleichterungen für Sozialbeiträge von Selbstständigen, die von den Bänden im Hohen Venn betroffen sind, vorgesehen sind.

Eléonore SIMONET : „Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Liquiditätslage der Selbstständigen zu entlasten, die von den verheerenden Bränden im Hohen Venn betroffen sind.“

Hier sind die Einzelheiten:

Aufschub der Beitragszahlung

Zunächst hat die Ministerin den Sozialversicherungskassen über das LISVS die Anweisung erteilt, den Selbstständigen, die durch den Waldbrand im Hohen Venn im August 2026 Schäden erlitten haben, einen Zahlungsaufschub von maximal einem Jahr für den vorläufigen Beitrag des 3. Quartals 2026 zu gewähren. Die betroffenen Selbstständigen können die Zahlung dieses Beitrags um ein Jahr aufschieben (30. September 2027).

Der Selbstständige muss vor dem 15. September 2026 einen schriftlichen Antrag bei seiner Sozialversicherungskasse einreichen.

Die Ministerin betont, dass diese Maßnahmen keinerlei Auswirkungen auf die Sozialversicherungsansprüche der Betroffenen haben werden. Das bedeutet, dass die Leistungsansprüche der Betroffenen durch die Maßnahme in keiner Weise beeinträchtigt werden.

Reduzierung der vorläufigen Beiträge

Außerdem ist vorgesehen, dass die Kassen ihre Mitglieder darauf hinweisen, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben, eine Ermäßigung der vorläufigen Sozialbeiträge zu beantragen.

Befreiung von den Beiträgen

Selbstständige können ebenfalls bei der Sozialversicherungskasse einen vereinfachten Antrag auf Beitragsbefreiung für den vorläufigen Beitrag des 3. Quartals 2026 einreichen.

Beachten Sie jedoch, dass die Quartale, für die eine Beitragsbefreiung gewährt wurde, bei der Berechnung der Rentenansprüche nicht berücksichtigt werden (sie können jedoch innerhalb von fünf Jahren regularisiert werden, um diese Ansprüche zu erhalten).

Überbrückungsmaßnahmen

Schließlich können KMU, die gezwungenermaßen ihre Geschäftstätigkeit einstellen mussten, unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Überbrückungsregelung in Anspruch nehmen. 

Zur Erinnerung: Der Anspruch auf Überbrückungsmaßnahmen sieht während der Unterbrechungszeit die Gewährung einer finanziellen Leistung sowie die Aufrechterhaltung bestimmter sozialer Ansprüche vor, wie beispielsweise die Kostenerstattung für medizinische Versorgung sowie Arbeitsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Mutterschaftsleistungen, ohne dass Sozialbeiträge gezahlt werden müssen.

 

Die Ministerin verfolgt natürlich die Lage der Selbstständigen und KMU in der betroffenen Region mit großer Aufmerksamkeit.