Aufhebung eines Hindernisses für die gesellschaftliche Beteiligung von Frauen
Die Ministerin für Selbstständige und KMU, Eléonore SIMONET, hat beschlossen, das derzeitige Verbot der Kumulierung des Mutterschaftsurlaubs mit der Ausübung eines lokalen politischen Mandats und anderen Formen ehrenamtlicher Tätigkeit aufzuheben.
Derzeit haben Frauen, die ein politisches Mandat ausüben oder Freiwilligenarbeit leisten, nur dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie diese Tätigkeiten unterbrechen. Diese Unvereinbarkeit behindert die Beteiligung von Frauen an politischen Entscheidungsprozessen und an Freiwilligenarbeit.
Der vom Ministerrat verabschiedete Text sieht vor, dass die Berechtigte ab dem 15. Tag nach der Entbindung Tätigkeiten wie Freiwilligenarbeit oder verschiedene, abschließend aufgeführte politische Mandate (Gemeinderatsmitglied, Provinzialratsmitglied, Polizeizonenratsmitglied usw.) ausüben darf.
Eine ähnliche Kumulierung wird jetzt auch für den Geburtsurlaub, den Adoptionsurlaub und den Pflegeelternurlaub (der in diesem Fall sowohl Mütter als auch Väter betrifft) ermöglicht.
Eléonore SIMONET : „Die Elternschaft darf niemals ein Hindernis sein – weder für die Karriere als Selbstständige noch für die gesellschaftliche Beteiligung.“